Informationen behördlicher Stellen auch ohne Einverständnis der Eltern möglich
Die Information von Behörden oder Beratungseinrichtungen freier Träger sollte grundsätzlich mit dem Einverständnis der Eltern des Kindes erfolgen. Behördliche Stellen können auch ohne dieses Einverständnis einbezogen werden, wenn das Wohl des Kindes aufs Höchste gefährdet ist:
- Das aktuelle Ausmaß der gesundheitlichen Schäden erfordert die sofortige Herausnahme des Kindes aus seiner häuslichen Umgebung.
- Beim Verbleib in der häuslichen Umgebung droht eine akute Gefahr für die Gesundheit, das Leben (z. B. durch Suizid) und die geistige Entwicklung des Kindes.
Falldokumentation für eventuelle gerichtliche Beweissicherung
Neben einer ausführlichen Dokumentation der Anamnese wird eine Dokumentation der Aussagen von Eltern/Begleitpersonen einschließlich ergänzender Eindrücke empfohlen. Die Dokumentation sollte durch Fotoaufnahmen der äußeren Verletzungen des Kindes ergänzt werden. Eine gute Dokumentation der Befunde kann forensische bzw. argumentative Bedeutung bekommen. Die Befundfotos sollten möglichst mit Maßstab, Datum und Identifikationsnummer versehen sein. Entsprechende Dokumente sind möglicherweise Grundlage für eine gerichtliche Beweissicherung. Eine ausführliche Dokumentation ist der Nachweis, dass eine mögliche Veranlassung behördlicher Maßnahmen durch den Arzt auf sorgfältiger Abwägung der Situation des Kindes beruht. Im Serviceteil dieses Leitfadens finden Sie eine Vorlage, mit der Sie die Dokumentation strukturieren können.
Teilnahme an Erziehungskonferenzen
Maßnahmen der Allgemeinen Sozialen Dienste für Kinder bzw. deren Familien, die durch Gewalt und Missbrauch gefährdet sind, werden im Wesentlichen durch fallbezogene Erziehungskonferenzen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz koordiniert. Die Teilnahme an diesen Erziehungskonferenzen ermöglicht Ihnen, einen umfassenden Eindruck von der sozialen und familiären Situation des von Ihnen betreuten Kindes zu erhalten. Zusätzlich wird der Kontakt zu den Kooperationspartnern im Rahmen des gemeinsamen Fallmanagements vertieft.