Verifizieren der Verdachtsdiagnose

Bei einem Verdacht zuerst Vertrauen schaffen

Wenn der Verdacht noch nicht ganz abgesichert ist, sollten Sie zunächst vermeiden, mit der Familie bzw. den Eltern darüber zu sprechen. Wichtiger ist zuerst, das Vertrauen der Familie zu gewinnen. Das Kind sollte häufiger wiedereinbestellt werden, damit Sie sowohl zum Kind als auch zu den Eltern eine positive Beziehung aufbauen können. So stehen Sie weiterhin dem Kind und der Familie beratend zur Seite und können den Gesundheitszustand des Kindes beobachten. Es gibt keine allgemeingültige Grenze, bei der unbedingt eingeschritten werden muss. Diese Entscheidung können Sie nur im Einzelfall nach Abwägung der Risiken treffen.

Unterstützung durch ein zweites Urteil bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch

In einigen Fällen kann die Einholung eines zweiten Urteils erforderlich sein. Insbesondere bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch können Sie an die Grenzen Ihrer diagnostischen Möglichkeiten gelangen. Zur Beurteilung der Genitale und der Analregion ist besondere Erfahrung und Kompetenz erforderlich. Sie sollten dann auf die Konsiliaruntersuchung von Kindergynäkologen zurückgreifen. Adressen finden Sie im Serviceteil dieser Website. Sie müssen allerdings abwägen, ob dem Kind eine gynäkologische Untersuchung zuzumuten ist. Grundsätzlich sollten möglichst wenige Untersuchungen stattfinden.

Zusammenarbeit mit anderen Professionen

Beziehen Sie psychologischen und sozialpädagogischen Sachverstand ein. Auf diese Weise können Verhaltensauffälligkeiten eher in Zusammenhang mit der Diagnose gebracht werden. Langjährige und vertrauensvolle Kooperationen zwischen Ärzten sowie anderen kompetenten Partnern des Netzwerkes sind stets vorteilhaft.