Empfehlungen zum Umgang mit Kindesmisshandlung

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In der ärztlichen Versorgung steht die medizinische Betreuung des Kindes im Vordergrund. Daher ist das ärztliche Handeln primär durch die medizinischen Hilfen motiviert, die dem Kind gegeben werden.

Nicht in Aktionismus verfallen

Sie werden immer parteilich für das Kind eintreten. Deshalb ist das Wohlergehen des Kindes besonders zu berücksichtigen. Dieses Wohl ist aber nicht unbedingt durch die sofortige Herausnahme des Kindes aus seiner Familie herzustellen. Auch wenn Gewalt in der Familie oder in der näheren Umgebung ausgeübt wird, kann dennoch ein Verbleib des Kindes in seinem Umfeld der geringere Schaden sein. Angemessene Hilfe kann deshalb in vielen Fällen - vor allem, wenn keine akute Gefährdung des Kindes vorliegt - darin bestehen, Mütter und Väter bei ihren Erziehungsaufgaben professionell zu unterstützen. Ärzte können Eltern auf geeignete Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen vor Ort aufmerksam machen und ggf. den Kontakt zu diesen Institutionen herstellen (Interventionsstellen, Erziehungsberatungsstellen, Frühförderstellen, Kinderschutzbund, Familienbildungsstätten; Mütterberatungen, Familienhebammen, Elterntrainer - entsprechende Hilfen finden Sie im Serviceteil dieser Website).

Beratungsstellen und Kinderschutzeinrichtungen werden in der Regel nur dann tätig, wenn sich betroffene Eltern eigeninitiativ an sie wenden. Im Unterschied dazu haben Jugendämter zusätzlich die Möglichkeit und Verpflichtung, auf Eltern zuzugehen. In allen Fällen, in denen die Gefahr oder der Verdacht auf eine Gefährdung des Kindes vorliegt, ist gemäß § 8a SGB VIII das Jugendamt für die Einschätzung des Risikos und die Organisation des Hilfeprozesses zuständig:

§ 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung: (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltpunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen.

Ärzte sollten sich deshalb in Zweifelsfällen immer an das örtliche Jugendamt wenden und dort fachliche Unterstützung bei der Abklärung des Verdachts einholen und Möglichkeiten des Umgangs mit der betreffenden Familie besprechen. Um eine reibungslose Zusammenarbeit in akuten Problemsituationen sicherzustellen, ist es sinnvoll, die Rahmenbedingungen einer solchen Kooperation sowie nach Möglichkeit auch die Ansprechpartner im Jugendamt fallunabhängig zu klären. Klare Absprachen erleichtern den Kontakt und die Problemlösung in Akutsituationen.

Hinweise an das Jugendamt oder andere Institutionen und eventuelle Absprachen sollten Sie auf jeden Fall immer für sich dokumentieren. In Zweifelsfällen lassen Sie Ihre Dokumentation dem örtlich zuständigen Familiengericht zukommen.