Sexueller Missbrauch

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Bei sexuellem Missbrauch gibt es kaum eindeutige Symptome, deshalb sollten immer Differentialdiagnosen aufgestellt werden. Zu den oben beschriebenen Verhaltensweisen werden weitere Verhaltensauffälligkeiten beobachtet.

Diese Symptome sind ebenfalls unspezifisch und müssen weiter abgeklärt werden:

Gestörtes Essverhalten, Schlafstörungen, Rückfall in ein Kleinkindverhalten (Regression), Weglaufen von zu Hause, Distanzlosigkeit, sexualisiertes Verhalten, Ablehnung des eigenen Körpers, Sexualstörungen, Alkohol- und Drogenmissbrauch, Affektlabilität, Depressivität, erhöhtes Sicherheitsbedürfnis, Albträume, unklare Angstzustände, Schmerzen (z. B. Bauchschmerzen), Sprachstörungen, Stehlen und anderes delinquentes Verhalten, Beziehungsschwierigkeiten, Borderline-Persönlichkeitsstörungen und Konversionssyndrome.

Körperliche Symptome

Unterleibsverletzungen und Geschlechtskrankheiten bei Kindern, wie z. B. Gonorrhoe, sollten immer als Hinweise auf sexuelle Gewalt betrachtet werden. Entzündungen im Genitalbereich sind kein primäres Anzeichen für Missbrauch, da unspezifische Infektionen durch Darmbakterien sind relativ häufig sind. Spezifische Infektionen z. B. durch Trichomonaden oder Candida kommen dagegen bei Mädchen vor der Pubertät sehr selten vor, wenn kein sexueller Missbrauch vorliegt. Condylomata accuminata sind mit großer Wahrscheinlichkeit eine Folge von Missbrauch.

DNA-Spurensicherung bei missbrauchten Mädchen

Außerdem sind Hämatome und Bisswunden im Genital- und Analbereich ein häufiges Zeichen von sexueller Gewalt. Beweisend ist der Nachweis männlicher DNA in der Scheide, im Anus oder an einer Biss-Spur. Die Probennahme dient ausschließlich der Spurensicherung. Ob eine DNA-Analyse durchgeführt werden darf, entscheiden die zuständigen strafverfolgenden Behörden.
Dazu sollte mit einem feuchten Watteträger (Leitungswasser genügt) die Spur durch mehrfaches Überstreichen der Stelle aufgenommen werden. Danach müssen Sie den Spurenträger an der Luft trocknen lassen, da sonst die DNA zerstört und für die Analyse unbrauchbar wird.

Rechtsmedizinische Institute führen auf Veranlassung des behandelnden Arztes oder anderer Institutionen/Privatpersonen DNA-Analysen durch mit dem Ziel des Nachweises männlicher DNA, ohne dass durch diese Untersuchungsergebnisse bestehende gesetzliche Regelungen verletzt werden. Der mögliche Befund "männliche DNA im Abstrichmaterial" sichert weitgehend die Diagnose "Sexueller Kindesmissbrauch". Die Ermittlungsbehörde entscheidet dann über die weiteren Spurenuntersuchungen bis hin zum Täternachweis durch individualisierende DNA-Analyse.

Auch nach Waschen, Duschen oder Baden lohnt sich der Versuch des DNA-Nachweises! Er kann auch noch nach Tagen zum Erfolg führen, wenn man bei der Spurenaufnahme die Haut spreizt.

Nach positivem Nachweis männlicher DNA kann dann gemeinsam mit kompetenten Partnern des Netzwerkes darüber beraten werden, ob und wann ggf. eine Anzeige erfolgen soll, um das Kind vor fortgesetztem sexuellem Missbrauch zu schützen. Schließlich ist auch zu beachten, dass eine Schwangerschaft entstehen kann. Auch mögliche psychische Auffälligkeiten müssen hier unbedingt bedacht bzw. beobachtet werden.