Die ärztliche Praxis ist nur Teil des Hilfesystems
Die Hilfen, die ein misshandeltes oder missbrauchtes Kind und dessen Familie benötigen, sind unter Umständen sehr differenziert und zeitintensiv. Sie können meist nicht von einer Person oder Einrichtung erbracht werden. Deshalb ist die ärztliche Praxis Teil eines Systems von Einrichtungen, die Hilfen anbieten.
In diesem Kontext sind folgende Institutionen wichtige Ansprechpartner:
Als staatliche Institutionen haben die Jugendämter den gesetzlichen Auftrag, bei Vorliegen einer Gefährdung den Schutz von Kindern sicher zu stellen und Hilfen für betroffene Kinder und ihre Eltern zu organisieren. Sie haben allen Hinweisen über eine (drohende) Gefährdung nachzugehen, sich entsprechende Informationen zu verschaffen und das Gefahrenpotential einzuschätzen. Jugendämter können betroffenen Kindern und Eltern einerseits Hilfen anbieten und andererseits ggf. eine Trennung der Täterin oder des Täters vom Opfer durchsetzen und z. B. eine Fremdunterbringung des Kindes einleiten. Wenn die Eltern keine Einwilligung dazu erteilen, kann das Jugendamt ein Kind vorübergehend "in Obhut nehmen" und den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts, der Gesundheitssorge oder des Sorgerechts insgesamt in die Wege leiten.
Ärzte können sich in Zweifelsfällen auch direkt an das Familiengericht wenden. Dieses entscheidet über Veränderungen oder Einschränkungen (von Teilen) des Sorgerechts. Es kann zudem Umgangskontakte beschränken oder ganz ausschließen und Wegweisungen, auch gegenüber Dritten erlassen. Das Familiengericht muss bei Kenntniserlangung eines entsprechenden Sachverhalts "von Amts wegen" ermitteln und den Sachverhalt aufklären.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es mehrere Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche, die Opfer sexueller Misshandlung wurden (siehe Adressen im Serviceteil). In den Interventionsstellen in Rostock und Schwerin gibt es ein Modellprojekt zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die von häuslicher Gewalt mitbetroffen sind. Ziel ist es, den schwierigen Prozess der Bewältigung und Aufarbeitung des Erlebten zu begleiten sowie die eigenständige Interessenvertretung des Kindes im Interventionsprozess zu unterstützen. Diese Beratungsstellen beraten und unterstützen nicht nur die Betroffenen selbst, sondern stehen auch als Ansprechpartner für Fachkräfte anderer Professionen zur Verfügung.
Um Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt zu schützen, kooperiert die Kinder- und Jugendhilfe eng mit den Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Schule. Dies geschieht, analog zur Suchtprävention, durch Informations- und Aufklärungsprojekte, Öffentlichkeitsarbeit und gezielte gruppenspezifische Angebote.