Konsequenzen für die ärztliche Praxis und Institutionen

Beitragsseiten



Die Angebote des Kinderschutzbundes sind von Ort zu Ort unterschiedlich gestaltet. Welche Ortsverbände eine Beratungsstelle vorhalten, kann beim Landesverband des Kinderschutzbundes erfragt werden (siehe Adressen im Serviceteil dieses Leitfadens). Grundsätzlich können z.B. die Einrichtungen des Kinderschutzbundes Auskunft über die vor Ort existierenden Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder geben.

Die Landesregierung hat eine Kinderschutzhotline eingerichtet. Bei Anzeichen auf eine Kindeswohlgefährdung können sich die Menschen - auf Wunsch auch anonym - rund um die Uhr und damit auch außerhalb der Dienstzeiten von Jugendämtern an diese Hotline wenden. Die Mitarbeiter der Hotline leiten eine Meldung unverzüglich an die für Kinder- und Jugendschutz zuständige Stelle weiter. Die Kinderschutzhotline ist unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-1414007 zu erreichen.

Auch in Beratungsstellen ohne spezifisches Angebot zum Thema "Kindesmisshandlung" besteht grundsätzlich die Möglichkeit, betroffene Eltern zu beraten und zu unterstützen. Hier ist ebenfalls eine kollegiale Beratung möglich.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) übernimmt einen Part im Rahmen der Förderung der Kindergesundheit, u.a. im Rahmen von Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und des Gesundheitsschutzes in Kindertages- und Schuleinrichtungen.

In § 15 Abs. 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst - ÖGD Mecklenburg-Vorpommern ist geregelt, dass die Gesundheitsämter Säuglings-, Kinder- und Jugendberatung ergänzend zu vorhandenen Einrichtungen anbieten. Besonders gefährdete Säuglinge, Kinder und Jugendliche sollen aufgesucht werden, um ihnen oder ihren Personensorgeberechtigten Beratung anzubieten. Nach Absatz 2 führen die Gesundheitsämter bei Kindern vor der Einschulung sowie während der Schulzeit regelmäßig Untersuchungen durch. Diese beinhalten auch die Möglichkeit zur Durchführung ärztlicher Untersuchungen. Nach der Schulpflege-Verordnung-SchulGesPflVO M-V liegen diese Untersuchungen zeitlich vor der Einschulung, in der 4. und in der 8. Klasse. Ein zusätzliches Angebot der Untersuchung ein Jahr vor der Einschulung ist danach ebenfalls möglich.

Kommunikation und Kooperation mit anderen Einrichtungen

Effektive Hilfen können Ärzte organisieren, je besser sie über andere Einrichtungen informiert sind. Im Serviceteil dieses Leitfadens finden Sie eine Übersicht über spezielle Hilfeeinrichtungen und Behörden. Trotz knapper Zeit in den Praxen ist es eine sinnvolle Möglichkeit, interdisziplinäre Kooperationen zu entwickeln und zu fördern, sowie Fortbildungen und Arbeitskreise der beteiligten Fachinstitutionen und -personen auf lokaler bzw. regionaler Ebene zu nutzen.

Eigene Kontakte auf- und ausbauen

Sofern keine entsprechenden Arbeitskreise oder Kooperationstreffen in Ihrer näheren Umgebung eingerichtet sind, sollten Sie den Kontakt zu anderen Einrichtungen selbst aufbauen. Mit Einladungen anderer Professionen in Ihre Praxis kann auch Ihr Praxispersonal in die Thematik eingeführt und sensibilisiert werden. Eine weitergehende Beschäftigung mit dem Thema ist zu empfehlen. Hier sind insbesondere ärztliche Fortbildungsmaßnahmen und Literatur zu nennen. Im Anhang dieser Broschüre finden Sie eine Auswahl von Büchern, die Sie oder auch Betroffene detaillierter in das Thema einführen.