Besteht der Verdacht auf Kindesmisshandlung, so ist es für den behandelnden Arzt wichtig, die Rahmenbedingungen für das weitere Vorgehen zu kennen. Hier sind zum einen die gesetzlichen Vorgaben zu Schweigepflicht und Datenschutz zu nennen, welche die Rechte von Kind und Eltern schützen. Zum anderen sind jedoch auch Ausnahmen davon vorgesehen, wenn eine Kooperation mit anderen Institutionen notwendig erscheint.
Zum Wohle des Kindes dient hierbei auch die Klärung eigener Einstellungen und Wertungen. Die Kenntnis eigener Möglichkeiten und Grenzen erlaubt dabei ein besonnenes Handeln.
Nachfolgend werden sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen, Empfehlungen für die ärztliche Praxis als auch Konsequenzen des Handelns aufgezeigt.