Verhalten während des Praxisbesuchs

Ganzkörperuntersuchung durchführen

Nach Möglichkeit sollte nur eine ausführliche Untersuchung des Kindes durchführt werden. Beim Verdacht auf sexuellen Missbrauch an Mädchen erfolgt diese Untersuchung idealerweise durch eine Kindergynäkologin oder einen Kindergynäkologen. Die Untersuchung ist in jedem Fall als Ganzkörperuntersuchung durchzuführen.

Gegenüber Eltern und Begleitpersonen Vertrauen aufbauen

Für eine erfolgreiche Prävention weiterer Gewalt ist es wichtig, dass die Arztpraxis eine vertrauensvolle Situation gegenüber Eltern oder Begleitpersonen schafft. Nur so können die behandelnden Ärzte ihre Vertrauensstellung im Sinne des Fallmanagements einsetzen.

Auf Folgendes sollte der behandelnde Arzt dabei achten:

  • Machen Sie deutlich, dass Sie sich um die Gesundheit des Kindes sorgen.
  • Vermeiden Sie wertende Haltungen gegenüber Eltern oder potentiellen Tätern.
  • Bieten Sie keine Beratungen und Therapien an, die Sie selbst nicht leisten können.
  • Führen Sie nach Möglichkeit eine gemeinsame Entscheidung zur Inanspruchnahme oder Information von Beratungsstellen und Allgemeinen Sozialen Diensten herbei.

Sofern eine Kontaktaufnahme zu den Allgemeinen Sozialen Diensten oder Beratungseinrichtungen notwendig wird, sollten Sie Eltern oder Begleitpersonen über diesen Schritt informieren. Ziel der Gespräche ist es, bei Verdacht auf Misshandlung oder Missbrauch des Kindes Vorbehalte oder Bedenken seitens der Eltern bzw. Begleitpersonen gegenüber der Inanspruchnahme einer speziellen Beratungseinrichtung oder der Allgemeinen Sozialen Dienste abzubauen.

Persönliche Kenntnis der empfohlenen Einrichtungen schafft Glaubwürdigkeit

Die Arztpraxis ist in der Wahl Ihrer Kooperationspartner frei. Die Empfehlung an die Eltern, eine bestimmte Institution aufzusuchen, muss jedoch überzeugend sein. Für die Familie oder das Kind muss deutlich sein, dass dort eine konkrete Hilfe erwartet werden kann. Daher ist es das Beste, wenn Sie Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der empfohlenen Einrichtung besitzen.

Die Kontaktaufnahme zu den Beratungsstellen freier Träger ist zu empfehlen, wenn die persönliche Problembewältigung der Familie im Vordergrund steht, wenn seitens der Eltern Vorbehalte gegenüber Behörden bestehen oder wenn eine absolute Vertraulichkeit gewahrt werden muss. Allgemeine Soziale Dienste sind zu empfehlen, wenn es um die Bewilligung sozialer Hilfen geht. In Fällen sexuellen Missbrauchs sollte in jedem Fall Beratung durch Fachleute vermittelt werden.