Eröffnung der Diagnose gegenüber Eltern oder Begleitpersonen


Wenn der Verdacht auf Kindesmisshandlung oder Missbrauch bestätigt wird, sollte die Diagnose im Gespräch mit den Eltern oder ggf. Begleitpersonen eröffnet werden (Hutz 1994/95 und Kopecky-Wenzel&Frank 1995 ). In jedem Fall sollte der Schutz des Kindes vor weiteren Übergriffen oder einer Eskalation unbedingt sichergestellt sein.

Die vernetzte Kooperation mit der öffentlichen Jugendhilfe oder spezialisierten Beratungsstellen kann hierbei eine wichtige Hilfestellung sein.

Das Gespräch sollte unter geeigneten Bedingungen stattfinden.

Hierzu gehören:

  • Ausreichende Gesprächszeit.
  • Ruhige Gesprächsumgebung ohne Unterbrechungen durch An-rufe oder durch das Praxispersonal.
  • Bereithalten von Informationsmaterial über spezielle Beratungsangebote für die Eltern/Begleitpersonen.
  • Beginnen Sie das Gespräch mit den Befunden, die Sie bei dem Kind beobachtet haben. Die Symptomatik des Kindes bietet Ihnen eine Möglichkeit, mit den Eltern ins Gespräch zu kommen ("Ihr Sohn macht schon seit längerer Zeit einen sehr ängstlichen Eindruck auf mich. Haben Sie eine Vorstellung, woran es liegen kann?"). Manchmal stellen Sie in der Sprechstunde fest, dass ein Kind, das wegen Husten vorgestellt wird, mehrere Hämatome aufweist. Sie sollten den Eltern diese Befunde unbedingt mitteilen und mit ihnen über mögliche Ursachen reden.