Zwischen den Praxisbesuchen

Beitragsseiten


Die Zeit zwischen den Praxisbesuchen des Kindes sollten Sie für folgende Tätigkeiten nutzen:

  • Holen Sie zusätzliche Informationen von den Allgemeinen Sozialen Diensten oder anderen Einrichtungen, mit denen Sie zusammenarbeiten, ein.
  • Knüpfen sie ein Netz für das gemeinsame Fallmanagement zwischen Ihrer Praxis, Allgemeinen Sozialen Diensten oder anderen Hilfeeinrichtungen.
  • Dokumentieren Sie den Fall gesondert.
  • Lassen Sie sich einbeziehen in die Teilnahme an Erziehungskonferenzen oder ähnlichen Maßnahmen der Allgemeinen Sozialen Dienste.

Einholung zusätzlicher Informationen von Allgemeinen Sozialen Diensten

Durch Kontaktaufnahme mit den Allgemeinen Sozialen Diensten und den Mütterberatungsstellen der Gesundheits- und Sozialämter und den Schulärzten können weitere Einschätzungen zur Beurteilung einer Verdachtsdiagnose eingeholt werden. Die Mitarbeiterinnen erhalten u. a. durch Hausbesuche Informationen über das soziale Umfeld der Kinder. Die regional organisierten Stellen besitzen im Rahmen ihrer Tätigkeiten möglicherweise Fallkenntnis.

Information über Vormundschaftsverhältnisse einholen

Familiengerichte stehen Ihnen für allgemeine juristische Auskünfte zur Verfügung. Insbesondere bei Ehen mit ausländischen Partnern kann eine Information zu Sorgerechtsfragen hilfreich sein. Eine Rückfrage beim zuständigen Familiengericht ist ebenfalls angezeigt, wenn die Vormundschaft geklärt werden soll und die Begleitperson des Kindes eine entsprechende Bestallungsurkunde nicht vorweisen kann.

Art und Umfang der Informationsweitergabe persönlich vereinbaren

Inhalt, Umfang und Anlass der Weitergabe von fallbezogenen Informationen zwischen der Arztpraxis und den Allgemeinen Sozialen Diensten oder Beratungsstellen freier Träger sind mit Mitarbeitern der entsprechenden Einrichtungen möglichst persönlich zu vereinbaren. Seitens der kooperierenden Einrichtungen werden zunächst Informationen über die Entwicklung des Gesundheitszustandes des Kindes von Ihnen erwartet. Die Informationsvereinbarung kann z. B. die Mitteilung über einen Abbruch des Kontaktes zwischen Ihnen und dem betreuten Kind umfassen.