Ziele, Aufgaben und Voraussetzungen

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Auf andere Einrichtungen zugehen

Grundlage für ein gemeinsames Fallmanagement sind Kenntnisse in der Arztpraxis über entsprechende Beratungs- und Hilfeangebote. Die Angebote müssen für die Eltern oder Begleitpersonen des Kindes erreichbar sein. Die Voraussetzungen für ein gemeinsames Fallmanagement sind unabhängig vom konkreten Fall durch persönliche Kontaktaufnahme zu den kooperierenden Stellen zu schaffen, z. B. durch:

  • Kontakt mit den Allgemeinen Sozialen Diensten oder einer von Ihnen bevorzugten Beratungsstelle
  • Einladung des zuständigen Sozialarbeiters der Allgemeinen Sozialen Dienste in Ihre Praxis.

Gemeinsame Ziele definieren

Ziel der Kontaktaufnahme ist die Vorstellung von Angebot und Handlungsmöglichkeiten der Beratungsstellen bzw. der Allgemeinen Sozialen Dienste. Darüber hinaus bietet ein persönliches Gespräch die Möglichkeit, gegenseitige Erwartungen über die jeweiligen Aufgaben zu verdeutlichen und zu einer gemeinsamen Problemsicht zu gelangen.

Bindung im Verdachtsfall an die Arztpraxis besonders wichtig

Sie sollten darüber hinaus Ihre persönliche Haltung zum Problem Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch kritisch prüfen. Der Kontakt zu Opfern und möglichen Tätern erfordert einen vorurteilslosen Umgang mit dem Problem. Ihre Aufgabe ist es, die nach einem Erstkontakt mit der Diagnose "Verdacht auf Gewalt gegen Kinder" möglicherweise gefährdete Arzt-Patienten-Beziehung zu stabilisieren. Nur so ist ein gemeinsames Fallmanagement in Kooperation zwischen Ihnen, den Allgemeinen Sozialen Diensten und spezialisierten Beratungseinrichtungen möglich.

Bei Partnerschaftskonflikten neutral bleiben

Bei Trennungs- und Ehescheidungskonflikten können Sie mit der Forderung konfrontiert werden, einem Partner die Misshandlung, den Missbrauch oder die Vernachlässigung des Kindes zu attestieren. Hier ist es äußerst wichtig, eine neutrale Haltung einzunehmen. Die Gefahr einer Instrumentalisierung durch eine der Konfliktparteien ist groß.