Direkte Gewalt - Misshandlung

Beitragsseiten

Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung

 

 Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung Opfer
  insgesamt männlich weiblich
Verwandtschaft 2924 603 2321
Bekanntschaft 4982 1423 3559
flüchtige Beziehung 1166 304 862
keine Vorbeziehung 5696 1149 4547
ungeklärt 1212 322 890
Summe 15980 3801 12179

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Polizeiliche Kriminalstatistik 2006; Bereich: Bundesrepublik Deutschland)

Sexuelle Gewalt ist meist nicht spontan

Ein wesentlicher Unterschied zwischen sexuellem Missbrauch und körperlicher Misshandlung ist, dass der Täter häufiger in überlegter Absicht handelt. Sexuelle Übergriffe sind eher geplant als körperliche Gewalttaten.

Das Kind steht zwischen Gewalt und Zuwendung

Einige spezifische Merkmale sind charakteristisch für den sexuellen Missbrauch, wenn er in der Familie stattfindet. Der Täter nutzt in besonderem Maße das Macht- und Abhängigkeitsverhältnis aus, das zwischen ihm und dem betroffenen Kind besteht. Dieses Machtgefälle und das Vertrauen des Kindes ermöglichen ihm, das Kind zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Dabei wendet er meist keine körperliche Gewalt an. Das Kind wird mit Drohungen zur Geheimhaltung verpflichtet. Übergriffe können auch mit Zuwendungen verbunden sein. Auf diese Weise wird das Kind zunächst scheinbar aufgewertet. Die Widersprüche im Verhalten des Täters sind für das Kind nicht zu durchschauen. Das Kind sucht daher die Schuld für die sexuellen Übergriffe bei sich und schämt sich dafür.

Scham- und Angstgefühle verhindern ein Sich-Anvertrauen

Die Scham, von einer meist geliebten und geachteten Person sexuell missbraucht zu werden, macht es dem Kind nahezu unmöglich, sich einer dritten Person anzuvertrauen. Jungen können häufig noch mehr Schwierigkeiten haben, sich mitzuteilen. Bei einigen Jungen kann der Missbrauch zusätzlich mit einer Angst einhergehen, für homosexuell gehalten zu werden oder zu sein. Ein weiterer Grund für Kinder, die Erlebnisse für sich zu behalten, ist häufig die Androhung durch den Täter, das Kind werde im Fall der Offenbarung in ein Heim müssen, oder sich Strafen und Ärger einhandeln. Nicht selten sind Drohungen des Täters, sich selbst zu verletzen oder Suizid zu begehen, Vertrauenspersonen zu verletzen oder Haustiere des Kindes zu misshandeln.