Körperlicher Befund

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Sexuell übertragbare Krankheiten als Hinweis auf sexuellen Missbrauch

Sexuell übertragbare Krankheiten wie z. B. Gonorrhoe oder Condylomata accuminata vor der Geschlechtsreife des Kindes sind mit größter Wahrscheinlichkeit Folge von Missbrauch. Auch bei einer Schwangerschaft in der Frühpubertät muss man immer an die Folge eines Missbrauchs denken. Daneben gibt es noch unspezifische Symptome, die ebenfalls beim Missbrauch entstehen können. Dazu zählen rezidivierende Harnwegsinfekte, vaginale Infektionen, sekundäre Enuresis und Enkopresis.

Sexueller Missbrauch ist sehr häufig durch eine körperliche Untersuchung nicht eindeutig diagnostizierbar. Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch sollten sich der behandelnde Arzt falls erforderlich von erfahrenen Kollegen oder multidisziplinären Einrichtungen beraten lassen, damit die Abklärung im Sinne des Kindes verlaufen kann und Schutz vor weiteren Übergriffen gewährleistet ist. Dadurch kann das Kind vor einer Retraumatisierung durch überstürztes, wiederholtes, falsches oder unüberlegtes Handeln geschützt werden.